Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan (neu festgelegt wurden nur die Gewässernamen) mit zugehörigem Namensverzeichnis, die Grenzfeststellungspläne der natürlichen Grenzen und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen vom 24.04.2025 bis 23.05.2025 in der Gemeindeverwaltung Wohlen öffentlich auf. Am Donnerstag, 15.05.2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr werden Urs Studer, Sandro Kunz und Reto Meile in der Gemeindeverwaltung Wohlen (Auflagelokal) zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Das Vermessungswerk der Gemeinde Wohlen bei Bern ist im Land- und Forstwirtschaftsgebiet (Los 12) vermarkt und neu vermessen worden. Zudem wurden die natürlichen Grenzen entlang der fliessenden Gewässer (Burggrabebach, Glasbach, Illiswilbach, Mülibach, Murzelebach, Runihubelbach und Schmittemattbach) im Los 12 neu festgestellt und bereinigt.
Die Vermarkung, der Plan für das Grundbuch, der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namensverzeichnis, die Grenzfeststellungspläne der natürlichen Grenzen und die weiteren zum Zwecke der Grundbuchführung erstellten Auszüge aus den Daten der amtlichen Vermessung liegen
vom 24.04.2025 bis 23.05.2025
in der Gemeindeverwaltung Wohlen, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen b. Bern bei der Bauverwaltung im 2. Stock öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Art. 38).
Zudem können die aktuellen Daten digital eingesehen werden: https://geoportal-bern.ch.
Im Zeitpunkt der öffentlichen Auflage sind die Mutationen 360/2024/4 an der Weissensteinstrasse 30 (GB 2408 und 6295), 360/2024/6 an der Uettligenstrasse (GB 4676 und 6297) und 360/2024/7 an der Bergfeldstrasse (GB 3036, 3038, 3040 und 6298) hängig.
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel der Vermessung aufmerksam macht (KGeoIG, Art. 39).
Am Donnerstag, 15.05.2025 von 14:00 bis 17:00 Uhr werden Urs Studer, Sandro Kunz und Reto Meile in der Gemeindeverwaltung Wohlen (Auflagelokal) im Sitzungszimmer des Gemeinderates im Erdgeschoss zur Auskunftserteilung anwesend sein.
Nach Erledigung der Einwendungen wird das Vermessungswerk durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt. Der Plan für das Grundbuch erlangt alsdann die Eigenschaft einer öffentlichen Urkunde gemäss Art. 9 des Zivilgesetzbuches (Verordnung über die amtliche Vermessung VAV, Art. 29).
Departement Gemeindebetriebe