3. öffentliche Planauflage Baureglement und Zonenplan
Der Gemeinderat von Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 das ange-passte Baureglement und den angepassten Zonenplan zur dritten öffentlichen Auflage. Das Bauregle-ment und der Zonenplan wurden nach der 2. öffentlichen Planauflage gemäss der Anhörung durch den Kanton Bern vom 12. Juni 2024 geändert.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23. April bis 22. Mai 2025 öffentlich bei der Gemeindeverwal-tung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, auf. Ebenso sind die erwähnten Unterlagen auf der Homepage „www.wohlen-be.ch“ unter der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen zu den gekennzeichneten Änderungen zwischen der 2. und der 3. öffentlichen Auflage sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, einzureichen.
Einspracheverhandlungen finden nur für die gekennzeichneten Änderungen von Baureglement und Zo-nenplan zwischen der 2. und der 3. öffentlichen Auflage statt. Für Einsprachen und Rechtsverwahrungen zu Themen, die nicht Gegenstand der 3. öffentlichen Auflage sind, gibt es keine Einspracheverhandlun-gen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 02. Juni 2025 zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr, 03. Juni 2025 zwischen 13.30 Uhr und 17.00 Uhr, 12. Juni 2025 zwischen 08.30 Uhr und 10.00 Uhr bzw. 18. Juni 2025 zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr statt.
Falls einer oder mehrere der publizierten Termine von Einspracheverhandlungen für Einsprechende nicht möglich sind, so ist dies in der Einsprache mitzuteilen.
Wohlen, den 23.04.2025
Der Gemeinderat