Der kommunale Landschaftsrichtplan wird neu erarbeitet.
Der 2011 genehmigte Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen ist inhaltlich und mit seinen Zielsetzungen auf die ökologischen Vernetzungsplanungen gemäss der Direktzahlungsverordnung (DZV) ausgerichtet. Die Inhalte zur ökologischen Vernetzung wurden im Jahr 2017 durch das kantonale Vernetzungskonzept V17+ abgelöst.
Aus diesem Grunde ist die Gemeinde Wohlen momentan daran den Landschaftsrichtplan neu zu erarbeiten. Die Bedeutung und die Anforderungen an die kommunalen Richtpläne Landschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Standen bis vor einigen Jahren agrarökologische Aspekte im Vordergrund, gilt es nun ein breiteres Spektrum an Themen wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, Kulturlandschaft, Biodiversität, Siedlung, Naherholung und Klima abzudecken.
Für den neuen Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen wurde vom 19. Januar bis 17. Februar 2023 ein Mitwirkungsverfahren für die Öffentlichkeit durchgeführt.
Aktueller Stand:
Der Richtplan Landschaft wurde zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Die Gemeinde Wohlen erhielt den Vorprüfungsbericht des Kantons und ist momentan daran, diesen zu analysieren und den neuen Landschaftsrichtplan zu überarbeiten.