Richtplan Landschaft

Der kommunale Landschaftsrichtplan wird neu erarbeitet.

Der 2011 genehmigte Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen ist inhaltlich und mit sei-nen Zielsetzungen auf die ökologischen Vernetzungsplanungen gemäss der Direktzahlungs-verordnung (DZV) ausgerichtet. Die Inhalte zur ökologischen Vernetzung wurden im Jahr 2017 durch das kantonale Vernetzungskonzept V17+ abgelöst.

Aus diesem Grunde erarbeitete die Gemeinde Wohlen einen neuen Landschaftsrichtplan. Die Bedeutung und die Anforderungen an die kommunalen Richtpläne Landschaft haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Standen früher agrarökologische Aspekte im Vordergrund, gilt es nun ein breiteres Spektrum an Themen wie beispielsweise Land- und Forstwirtschaft, Kulturlandschaft, Biodiversität, Siedlung, Naherholung und Klima abzudecken.

Für den neuen Richtplan Landschaft der Gemeinde Wohlen wurde vom 19. Januar bis 17. Februar 2023 ein Mitwirkungsverfahren für die Öffentlichkeit durchgeführt. Anschliessend wurde der Richtplan Landschaft zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht. Der Vorprüfungsbericht des Kantons wurde analysiert und der neue Landschafts-richtplan daraufhin überarbeitet.

Aktueller Stand:
Der Richtplan Landschaft wurde im Mai 2024 zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.

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