Die Einträge im folgenden Verzeichnis werden durch die Veranstalter selber erstellt und verwaltet. Das Verzeichnis ist deshalb nicht abschliessend. Es sind nur jene Veranstaltungen aufgeführt, welche von der Möglichkeit eines Eintrags Gebrauch gemacht haben.
Organisieren Sie oder Ihr Verein eine Veranstaltung? Nachfolgend sind einige wichtige Punkte aufgeführt, die bei der Organisation eines Anlasses unbedingt zu beachten sind.
Werden bei einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke verkauft, ist eine Wirtschaftsbewilligung für einen Einzelanlass notwendig. Informationen und das Gesuch für die Bewilligung erhalten Sie bei der Gastgewerbepolizei.
Zum Verkauf von Speisen und Getränke an öffentlichen Anlässen wird eine Gastgewerbliche Einzelbewilligung benötigt. Dazu muss, falls Speisen verkauft werden, ein Hygienekonzept und, falls Alkohol verkauft wird, ein Jugendschutzkonzept erstellen werden. Das Gesuch für eine Gastgewerbliche Einzelbewilligung mit den Konzepten ist bei der Gemeindeschreiberei mindestens 30 Tage vor dem Anlass einzureichen. Nützliche Unterlagen und Informationen finden Sie hier.
Die Gemeinde Wohlen macht beim digitalen Gesuchsverfahren nicht mit.
Für Strassen- und Aussenreklamen brauchen Sie in der Regel eine Bewilligung. Die Bestimmungen dazu finden Sie in Art. 32 Absatz BauG (Baugesetz) sowie im Baubewilligungsdekret (BewD) Art. 6a und 7.
Einfacher geht es mit einem Telefon 031 828 81 63 an die Abteilung Bau und Planung. Wir beraten Sie in allen Reklamefragen gerne.
Das Gesuch Strassensperrung kann bei einer Sperrung von Kantons- und Gemeindestrassen oder bei Temporeduktionen auf Kantons- und Gemeindestrassen bei den Gemeindebetrieben per Mail / Telefon 031 828 81 64 eingereicht werden.
Seit 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von bewilligungsfreien Lottos und Tombolas (Glücksrad/Zwirbelet/Redlet) an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Nützliche Unterlagen und Informationen finden Sie hier.
Die Meldung hat bis spätestens 30 Tage vor der Durchführung mittels Onlineformular zu erfolgen. Werden alle Bedingungen erfüllt, erfolgt keine Rückmeldung durch die zuständige Behörde.