Montag, 29. August bis Freitag, 23. September 2016
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung wie folgt erschwert:
Teilstrecke:
Frieswil-Innerberg (Weidhus-Grabegass)
Dauer:
Montag, 29. August bis ca. Freitag, 23. September 2016
Verkehrsführung:
Keine Umleitung, Verkehr zeitweise erschwert
Einschränkungen:
Die Baustelle wird signalisiert. Während der Dauer der Bauarbeiten wird im Bereich der Baustelle eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h verfügt. Dauer der Behinderungen (Fahrspurverengungen, generelle Reduktion der zulässigen Fahrgeschwindigkeit) 3-4 Wochen.
Die Verkehrsregelung erfolgt mittels einer Lichtsignalanlage und Verkehrsdienst.
Zu Fuss Gehende und Zweiradfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Grund:
Hang- und Böschungssicherung (Sofortmassnahmen)
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die leider unumgängliche Verkehrserschwerung.
Besten Dank.
Strasseninspektorat Mittelland Nord