Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 27. April 2020 gewisse Betriebe und Geschäfte wiedereröffnet werden dürfen, sofern sie über ein Schutzkonzept verfügen. Arbeitgebende sind für den Schutz der Arbeitnehmenden respektive Kundinnen und Kunden verantwortlich. Sie müssen ein Konzept zum Schutz erarbeiten und umsetzen. Die Pflicht, ein Schutzkonzept erarbeiten zu müssen, richtet sich auch an diejenigen Betriebe, welche ihre Aktivitäten nicht unterbrechen mussten.
Notfallstab Corona