Änderung Zonenplan Ost und Baureglement, Zone mit Planungspflicht (ZPP Nr. III) „Uettligen West“
Der Gemeinderat Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) die Änderung des Zonenplans und des Baureglements zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30.05.2018 bis 29.06.2018, bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, zu richten.
Gemeinde Wohlen b. Bern, den 30.05.2018
Der Gemeinderat