Öffentliche Planauflage nach Art. 60 BauG Geringfügige Änderung „Zonenplan Teilbereich Wohlen Ost“ im Gebiet Underdettige Parz. Nr. 3134 und Anpassung der Überbauungsordnung Horisbergerland
Das Departement Bau und Planung bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 37 Tagen, vom 15.12.2017 bis 20.01.2018 in der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung im 2. Stock öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Wohlen bei Bern, den 12.12.2017
Departement Bau und Planung