Der Kanton Bern legte die Schwellenwerte für das öffentliche Beschaffungswesen fest.
Im Rahmen einer interkantonalen Vereinbarung legte der Kanton Bern Schwellenwerte für das öffentliche Beschaffungswesen fest, die im Grundsatz auch für die Gemeinden gelten. Die Gemein-den können jedoch tiefere Werte für das Vergabungsverfahren festlegen. Wie die allermeisten Gemeinden in der Region Bern hat nun auch die Gemeinde Wohlen die vom Kanton definierten Werte übernommen. Der Gemeinderat hat die neue Weisung verabschiedet. Diese wird am 1. Februar 2017 in Kraft treten.