Der Gemeinderat von Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 das Reklamereglement zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. Oktober bis 14. November 2024, bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, öffentlich auf. Ebenso sind die erwähnten Unterlagen auf der Homepage „www.wohlen-be.ch“ unter der Rubrik „Aktuelles“ zu finden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, einzureichen.
Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 28. November 2024 vormittags, am 2. Dezember 2024 nachmittags bzw. am 4. Dezember 2024 vormittags statt.
Wohlen, den 16.10.2024
Der Gemeinderat