Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 5 «Sahlimatte Hinterkappelen» und Überbauungsordnung «Sahlimatte Hinterkappelen»

Öffentliche Planauflage, Änderung Zonenplan Ost und Baureglement

Der Gemeinderat von Wohlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 die ZPP Nr. 5 «Sahlimatte Hinterkappelen» und die Überbauungsordnung «Sahlimatte Hinterkappelen» zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14.08.2024 bis 12.09.2024, bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, öffentlich auf. 

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 18. Oktober 2024 vormittags oder nachmittags, 21. Oktober 2024 vormittags, 23. Oktober 2024 nachmittags bzw. 25. Oktober 2024 vormittags statt.



Wohlen, den 14.08.2024
Der Gemeinderat

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