Mitteilung zum Lärmgutachten an der Dorfstrasse in Hinterkappelen
Aufgrund zukünftiger Bauprojekte an der Dorfstrasse hat das Departement Gemeindebetriebe ein Lärmgutachten erstellen lassen. Mit dem Lärmgutachten wurde überprüft, ob die Immissionsgrenzwerte im untersuchten Perimeter (ca. 700 Meter) trotz des erhöhten Verkehrsaufkommens bei zukünftigen Überbauungen eingehalten werden.
Die Lärmbelastungen wurde mit der Software SLIP20 G+P AG basierend auf dem Emissionsmodell SonROAD18 und dem Ausbreitungsmodell nach den internationalen Normen für Standard und Qualität ISO 9613-1 und ISO 9613-2, Ausgabe 1996 berechnet.
Für die rechnerische Ermittlung der Lärmbelastung wurde die signalisierte Geschwindigkeit von 40 km/h verwendet. Insgesamt wurden 33 Gebäude untersucht, die der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II oder III zugeordnet sind. Die massgebenden Immissionsgrenzwerte werden sowohl im Betrachtungsjahr (BJ) 2022 wie auch im Sanierungshorizont (SH) 2042 bei allen Liegenschaften eingehalten. Bei den Liegenschaften der ES II, ES III bzw. ES IV werden die Immissonsgrenzwerte (IGW) um mindestens 2 dBA (bewerteter Schalldruckpegel) bzw. 4 dBA unterschritten. Bei den meisten Gebäuden ist die Unterschreitung erheblich grösser. Die Immissionsgrenzwerte werden also sowohl im Betrachtungsjahr 2022 wie auch im Sanierungshorizont 2042 ohne quellenseitige Massnahmen bei allen Liegenschaften eingehalten. Im Untersuchungsperimeter sind keine Lärmschutzmassnahmen notwendig. Die Anforderungen der Lärmschutz-Verordnung sind erfüllt.
Durch die Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmassnahme Tempo 30 auf der Dorfstrasse, die noch dieses Jahr erfolgt, wird die Lärmimmission um weitere 2 dBA reduziert. Mit dem Einbau eines Flüsterbelages könnten die Lärmemmisionen um weitere 0.9 dBA reduziert werden. Dies kann bei der nächsten Sanierung in Betracht gezogen werden.
Der Gemeinderat hat das Lärmgutachten an der Sitzung vom 22. Oktober 2024 zur Kenntnis genommen und für die Öffentlichkeit freigeben.