Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen
Ab Montag, 12. Oktober 2020, gilt im Kanton Bern eine Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Diese gilt u.a. für das Verwaltungsgebäude der Einwohnergemeinde, das Reberhaus bei öffentlichen Anlässen, Drittnutzer in Sportanlagen, das Kipferhaus und die Kirche, aber auch für alle anderen öffentlich zugänglichen Gebäude und Lokale wie Restaurants, Läden etc.