WILLKOMMEN IN WOHLEN BEI BERN
Aktuelles

Öffentliche Auflage kommunale Wasserbaubewilligung
Die Gemeinde Wohlen bei Bern legt gestützt auf Art. 21 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) die kommunale Wasserbaubewilligung für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Hitzewelle: Tipps für den Umgang mit der Sommerhitze
MeteoSchweiz hat heute für unsere Region eine Hitzewarnung Stufe 3, erheblich, herausgegeben. Sie gilt von Donnerstag, 18. Juni 2026 bis Dienstag, 23. Juni 2026.Das Solarpotential und seine Zukunft
Vortrag von Walter Sachs anlässlich des Energieanlasses vom 10.06.2026Teilrevision Organisationsverordnung
Ergänzung Kommission Nachhaltige Entwicklung und Streichung Energiekommission und Landschaftskommission
Anlässe
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