Spezialunterricht - besondere Massnahmen
Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden von ihrer Klassenlehrperson mit dem Einverständnis der Eltern zu einer Beurteilung bei der entsprechenden Speziallehrperson angemeldet. Falls Handlungsbedarf festgestellt wird, erfolgt eine Zuteilung in einen der nachfolgenden Bereiche des Spezialunterrichts. Diese Unterstützungslektionen finden wenn immer möglich innerhalb des obligatorischen Unterrichts statt.
Damit fremdsprachige Kinder möglichst schnell dem Regel-Unterricht folgen können, werden sie im DaZ (Deutsch als Zweitsprache) unterstützt. Diese Unterstützung erfolgt in zwei Schritten: In einer ersten Phase (rund 20 Wochen) besuchen die neu angekommenen Schü¬lerinnen und Schüler mit keinen oder wenigen Deutschkenntnissen den DaZ-Intensivkurs (10 Lektionen pro Woche). In einer zweiten Phase besuchen die Schülerinnen und Schüler in Absprache mit den Klassenlehrpersonen und Speziallehrpersonen noch punktuell pro Woche einzelne Zusatzlektionen zur Unterstützung.
Die Heilpädagogin oder der Heilpädagoge begleitet Kinder mit besonderen Bedürfnissen (Lern-, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsverzögerungen) im Kindergarten und in der Schule. Diese Unterstützung soll eine sinnvolle Integration in der Klasse ermöglichen.
Kinder mit einer von den Fachpersonen festgestellten Lese-Rechtschreibeschwäche (Legasthenie) oder mit einer Rechenschwäche (Dyskalkulie) können in der Legasthenie- oder Dyskalkulie Therapie gezielt gefördert werden.