Jokertage / 5 freie Halbtage

Gemeldete Abwesenheit während der Schule

Für Ausnahmefälle stehen Ihnen 5 freie Halbtage pro Schuljahr zur Verfügung, die spätestens am Vortag des geplanten Bezugs via KLAPP der Klassenlehrperson gemeldet werden müssen.

Nicht gemeldeter Bezug von freien Halbtagen gilt als unentschuldigt.

Die Meldung erfolgt via KLAPP, Bezug Jokertag.

Wir wünschen uns, dass während Projektwochen und in den letzten zwei Wochen vor den Sommerferien keine freien Halbtage bezogen werden.

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