Die Kontrollen für die Gemeinden Bremgarten, Kirchlindach, Meikirch und Wohlen finden jährlich von Mitte August bis Ende Oktober statt.
Das Pilzgut ist nach Arten getrennt vorzuweisen! Die im Kanton Bern gesetzlich erlaubte Sammelmenge beträgt max. 2 Kilo pro Person und Tag. Das Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten. Pilze, die nicht für den Eigengebrauch verwendet werden (Verkauf), benötigen eine Verkaufsbewilligung einer amtlichen Pilzkontrollstelle.
Das Hausieren mit Pilzen ist verboten.
weitere Infos unter vapo.ch