Der Zivilschutz sorgt bei Grossereignissen, bei Katastrophen und in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten für den Schutz und die Rettung der Bevölkerung, die Betreuung schutzsuchender Personen, die Unterstützung der Führungsorgane, die Unterstützung der Partnerorganisationen und den Schutz der Kulturgüter.
Die Gemeinden Kirchlindach, Meikirch und Wohlen haben auf den 1. Januar 2003 ihre Zivilschutzorganisationen zur ZSO Wohlensee Nord zusammengeschlossen. Die Zivilschutzstelle für alle drei Gemeinden ist in Wohlen.
Für den Zivilschutz besteht eine nationale Dienstpflicht: Männer mit Schweizer Bürgerrecht sind schutzdienstpflichtig, sofern sie für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militär- oder Zivildienst leisten.
Frauen und ausländische Staatsangehörige können mit den gleichen Rechten und Pflichten Dienst leisten.
Die Schutzdienstpflichtigen haben Anspruch auf Sold und Erwerbsausfallentschädigung, Verpflegung, Transport und Unterkunft. Sie sind militärversichert, und bei der Berechnung der Wehrpflichtersatzabgabe werden ihnen die Ausbildungs- und Einsatztage angerechnet.
Die Schutzdienstpflichtigen haben den dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Bei einem Aufgebot haben sie gemäss den Anordnungen der aufbietenden Stelle einzurücken. Schutzdienstpflichtige können verpflichtet werden, Kaderfunktionen zu übernehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen zu erfüllen.