Personen mit einer AHV-Rente, einer IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung oder einem Taggeld der IV während mindestens 6 Monaten können Ergänzungsleistungen beantragen, wenn die genannten IV-Leistungen das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen.
Der Bezug von EL ist bei der AHV-Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes anzumelden. Die Leistungen werden von der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB) ausbezahlt.