Beistandschaft / Handlungsfähigkeit

Im Auftrag der KESB Mittelland Nord klären die Sozialarbeitenden der Regionalen Sozialen Dienste Wohlen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen Gefährdungsmeldungen ab. Zudem werden in den Anschlussgemeinden Menschen im Rahmen von Beistandschaften begleitet.

Auf dieser Seite informieren wir Sie zu unseren Dienstleistungen im Erwachsenen- und Kindesschutz. Einfache und gut erklärte Zusammenfassungen finden Sie weiter unten in den Dokumenten.

Erwachsenenschutz

  • Sind Sie mit der Administration im Alltag überfordert und möchten eine Beistandschaft beantragen? Informationen zu den verschiedenen Beistandschaften finden Sie hier. Für einen Antrag melden Sie sich direkt bei der KESB Mittelland Nord.
  • Betreuung durch Privatpersonen
  • Sie haben als Privatperson die Möglichkeit, die Betreuung im Erwachsenenschutz zu übernehmen. In diesem Fall stehen Ihnen die Regionale Soziale Dienste Tel. 031 828 81 66, beratend zur Seite.

Kindesschutz

Sind Eltern nicht in der Lage oder nicht bereit das Wohl der eigenen Kinder zu sichern, kann die KESB Kindesschutzmassnahmen anordnen.

Wem melde ich eine Kindswohlgefährdung?

Jede Person kann der KESB eine mutmassliche Kindswohlgefährdung melden. Klicken Sie hier.

Kindes- und Erwachsenenschutz
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Massnahmen Erwachsenenschutz
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Gesundheit & Soziales

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