In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.
Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.
Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.
Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen
Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen
Die Traktandenliste für die nächste Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat festgelegt und 30 Tage vor der Versammlung online über die Plattform www.ePublikation.ch, in den Gmeinds News und an dieser Stelle publiziert.
Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2024 hat folgenden Beschluss gefasst:
Die Wohlener Gemeindeversammlung genehmigte das Budget 2025. Dieses sieht bei einem Gesamtaufwand von CHF 59.57 Mio. und einem Gesamtertrag von CHF 60.54 Mio. einen Gesamtgewinn von rund CHF 970‘000.00 vor. Im Bereich des allgemeinen Haushalts resultiert ein ausgewiesener Gewinn von rund CHF 1.05 Mio. Dieser Gewinn wird der finanzpolitischen Reserve (Eigenkapital) zugeführt. Die Steueranlage beträgt unverändert 1.54 Einheiten und die Liegenschaftssteuer 1.0 ‰.