Gemeindeversammlung

In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.

Durchführung

Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.

Nächste Versammlungen

  • Dienstag, 15. Oktober 2024 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung)
  • Dienstag, 3. Dezember 2024 (ordentliche Gemeindeversammlung)

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.


Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen

Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen

Traktanden

Die Traktandenliste für die nächste Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat festgelegt und 30 Tage vor der Versammlung online über die Plattform www.ePublikation.ch, in den Gmeinds News und an dieser Stelle publiziert.




Protokolle

 

Beschlüsse

Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresrechnung und Jahresberichte 2023

Die Rechnung 2023 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘401‘036.49 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 804‘701.80. Der Ertragsüberschuss wird dem Bilanzüberschuss (Eigenkapital) zugeführt Der Bilanzüberschuss (Eigenkapital) beträgt per Ende 2023 CHF 10'111'092.26 und die finanzpolitische Reserve, welche als zusätzliches Eigenkapital betrachtet werden kann, CHF 3'442'651.64. Die Jahresrechnung und der Jahresbericht 2023 des Gemeinderates wurden durch die Stimmberechtigten genehmigt. Der Jahresbericht der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK wurde zur Kenntnis genommen.

Sanierung Salvisbergstrasse/Wickackerrain, Detligen; Kreditgenehmigung

Für die Sanierung der Salvisbergstrasse sowie des Wickackerrains genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF 240‘000.00.


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