Gemeindeversammlung

In der Gemeinde Wohlen fällen die Stimmberechtigten ihre Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung.

Durchführung

Zweimal pro Jahr (Juni und Dezember) finden ordentliche und je nach Geschäftsanfall zusätzlich ausserordentliche Gemeindeversammlungen statt. Geleitet wird die Gemeindeversammlung durch die Leiterin oder den Leiter der Gemeindeversammlung. Diese Person und ihre Stellvertretung werden für vier Jahre gewählt.

Nächste Versammlungen

  • Dienstag, 3. Dezember 2024 (ordentliche Gemeindeversammlung)
  • Dienstag, 25. März 2025 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung) 
  • Dienstag, 17.  Juni 2025 (ordentliche Gemeindeversammlung) 
  • Dienstag, 21. Oktober 2025 (evtl. ausserordentliche Gemeindeversammlung) 
  • Dienstag, 2. Dezember 2025 (ordentliche Gemeindeversammlung) 

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.


Leitung: Heinrich Summermatter (FDP), Aumattweg 15, 3032 Hinterkappelen

Stellvertretung: Fred Scholl (SPplus), Kappelenring 42 B, 3032 Hinterkappelen

Traktanden

Ordentliche Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wohlen

Dienstag, 3. Dezember 2024, 19.30 Uhr, im Reberhaus (grosser Saal), Uettligen

Die Besucherinnen und Besucher der Gemeindeversammlung werden gebeten, die Parkplätze beim Viehschauplatz in Uettligen zu benutzen.

Traktanden

1. Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024

2. Genehmigung des Budgets 2025 und Festsetzung der Besteuerungsgrundlagen

3. Berichterstattung und Verschiedenes

Verleihung Wohlener Hecht

anschliessend Festwirtschaft

Alle Haushaltungen erhalten bis zum 8. November 2024 die gemeinderätliche Botschaft. Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, welche die Botschaft nicht erhalten oder verloren haben, können sie bei der Gemeindeschreiberei Wohlen beziehen. *

Das Protokoll und die Akten liegen 20 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf.

Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind, soweit zumutbar, von den Besucherinnen und Besuchern der Gemeindeversammlung nach Treu und Glauben sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

Alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Wohlen angemeldet sind, werden zur Teilnahme an dieser Versammlung eingeladen. Nicht stimmberechtigte Personen sind als Gäste ebenfalls willkommen.

Der Gemeinderat

Botschaft

Budget 2025 






Protokolle

Beschlüsse

Die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 hat folgende Beschlüsse gefasst:

Jahresrechnung und Jahresberichte 2023

Die Rechnung 2023 schliesst mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1‘401‘036.49 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 804‘701.80. Der Ertragsüberschuss wird dem Bilanzüberschuss (Eigenkapital) zugeführt Der Bilanzüberschuss (Eigenkapital) beträgt per Ende 2023 CHF 10'111'092.26 und die finanzpolitische Reserve, welche als zusätzliches Eigenkapital betrachtet werden kann, CHF 3'442'651.64. Die Jahresrechnung und der Jahresbericht 2023 des Gemeinderates wurden durch die Stimmberechtigten genehmigt. Der Jahresbericht der Geschäfts- und Ergebnisprüfungskommission GEPK wurde zur Kenntnis genommen.

Sanierung Salvisbergstrasse/Wickackerrain, Detligen; Kreditgenehmigung

Für die Sanierung der Salvisbergstrasse sowie des Wickackerrains genehmigte die Gemeindeversammlung einen Kredit von CHF 240‘000.00.


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