Sperrgut ist Kehricht, der nicht in Gebührensäcken oder Gewichtscontainern (zulässige Gebinde) Platz hat zum Bsp.:
- Möbelstücke, Stühle, Holzkisten, Matratzen, Sofas, Teppiche
- Kunststoffe
- Fenster mit Scheiben und Beschlägen
- Kinderwagen
(⇒ Entsorgung mit dem Hauskehricht; Einzelner Gegenstand max. 30 kg, pro Gegenstand 2 Kehrichtmarken à Fr. 1.80 aufkleben)
Im Werkhof Bannholz; Einzelner Gegenstand max. 30 kg oder 1 x 0.50 x 0.50 m