Sonderabfälle (Chemikalien)

Was gehört dazu?

Als Sonderabfälle gelten gefährliche Abfälle gemäss der Umweltschutzgesetzgebung des Bundes wie z.B.:

  • Säuren, Quecksilber, Laugen
  • Farben, Lacke, Klebstoffe, Spraydosen
  • Verdünner
  • Lösungsmittel, Reinigungsmittel (z.B. Javelwasser)
  • Emulsionen
  • Gifte, Pestizide, Herbizide, Dünger
  • Medikamente, Fiebermesser, Thermometer usw.
  • Infektiöse Abfälle (⇒ Apotheke)
  • Munition, Sprengstoff (⇒ Kantons Polizei)
  • Sonderabfälle dürfen keinesfalls im Hauskehricht, im Abwasser (weder WC noch Spüle) oder in der Natur entsorgt werden.
  • Chemikalien sollen wenn möglich vermieden, auf jeden Fall aber massvoll angewendet werden.

Die oben genannten Sonderabfälle können in den Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Zudem bietet die Gemeinde Wohlen einmal pro Jahr beim Kipferhaus in Hinterkappelen von 09.00 bis 13.00 Uhr eine Sonderabfallsammlung an. Das jeweilige Datum dieser Sammlung finden Sie im Abfallkalender.

Entsorgungshof Fellerstrasse Bern, Entsorgungshof Schermen Bern

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