Richtigstellung zum Flugblatt der Interessengemeinschaft für ein ländliches Uettligen (IGLU)

Von der „IGLU“ ist zur Urnenabstimmung vom 25. November 2018 „Zonenplan Ost und Baureglement, Zone mit Planungspflicht (ZPP lll) «Uettligen West»“ ein Flugblatt in Umlauf gebracht worden. Dieses enthält eine Falschaussage.

Das Flugblatt bezieht sich irrtümlich auf eine frühere Version eines Berichts der Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder des Kantons Bern (OLK). Aufgrund dieser Beurteilung haben wir die ursprüngliche Planungsvorlage bereits im November 2017 angepasst. Daraufhin hat die OLK mit Datum vom 28.02.2018 ihre Gesamtbeurteilung wie folgt geändert:

Gesamtbeurteilung
„Der vorliegende Zonierungsvorschlag mit den ZPP-Vorschriften vom 19. Februar 2018 stellt mit der vorgesehenen vertraglichen Regelung zum qualifizierten Verfahren sicher, dass ein Bebauungskonzept entstehen kann, das sich ins Dorfbild einordnet.“

Die IGLU bezieht sich auf den alten, also ungültigen Bericht der OLK.

Departement Bau und Planung

 

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