Fehlende finanzielle Mittel
Mittellosigkeit bedeutet, dass Sie nicht genug Geld haben, um für sich oder Ihre Familie zu sorgen. Auf den Sozialen Diensten Wohlen klären wir Ihre finanzielle Situation ab.
Möchten Sie sich vorher selber informieren, können Sie den Sozialhilferechner nutzen. Der Sozialhilferechner erstellt für Sie ein grobes Budget. Diese Angaben sind jedoch nur eine Schätzung. Reichen Sie den vollständigen Antrag ein; dann überprüfen wir gemeinsam, ob und in welcher Höhe Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben.
Vermögensfreibetrag
Das eigene Vermögen (z. B. Ihr Erspartes) spielt ebenfalls eine Rolle, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Wenn Sie sich in einer Notlage befinden, müssen Sie Ihr Vermögen zuerst bis zu einem bestimmen Betrag aufbrauchen.
Um Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, darf Ihr Vermögen nicht grösser sein als:
- CHF 4'000.– für Einzelpersonen
- CHF 8'000.– für Ehepaare
- Für jedes Kind unter 18 Jahren zusätzlich CHF 2'000.–
- Für eine Familie beträgt das maximale Gesamtvermögen CHF 10'000.–
Rechenbeispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Kind (unter 18 Jahren) darf ein Vermögen von höchstens CHF 6'000.– haben. Ist das Vermögen höher, muss der Lebensunterhalt zuerst von diesem Vermögen finanziert werden.