Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die an der Gemeindeversammlung in Wohlen bei Bern am 20.10.2015 beschlossene Änderung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 13.01.2016 genehmigt.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen bei Bern, jedermann zur Einsichtnahme offen.
Wohlen bei Bern, 16.03.2016
Der Gemeinderat