Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat Wohlen b. Bern bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23.06.2017 bis 24.07.2017 in der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung im 2. Stock öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Wohlen b. Bern schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Wohlen, den 23.06.2017
Der Gemeinderat