Geringfügige Anpassung Uferschutzplan Abschnitt C

Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat Wohlen b. Bern bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 23.06.2017 bis 24.07.2017 in der Gemeindeverwaltung Wohlen, Abteilung Bau und Planung im 2. Stock öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Wohlen b. Bern schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Wohlen, den 23.06.2017

Der Gemeinderat

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen