Gemischt geringfügige Anpassung der Überbauungsordnung (ZPP Nr. 1) / Wohnüberbauung "Brühlmatte" Säriswil

Öffentliche Bekanntmachung

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Wohlen am 11.08.2015 beschlossene Anpassung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 09.06.1985 mit Datum vom 30.10.2015 genehmigt. Sie ist Ende November 2015 in Rechtskraft erwachsen.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Hauptstrasse 26, 3033 Wohlen, jedermann zur Einsichtnahme offen.

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