Vorbildfunktion
Um eine Vorbildfunktion auszuüben, erliess der Gemeinderat im Jahr 2009 als Leitlinie für die gemeindeeigenen Liegenschaften den Gebäudestandard 2008 und im Jahr 2012 den Standard 2011. Nun hat der Gemeinderat den Gebäudestandard 2015 als behördenverbindliche Leitlinie bezeichnet. Dieser Standard stützt sich auf die Sicht der 2000-Watt-Gesellschaft. Bei Neubau-, Umbau-und Sanierungsvorhaben sind jeweils die sieben Kriterien des Standards zu prüfen und Abweichungen von der Zielsetzung zu begründen. Damit wird auch künftig der Gebäudestandard projektbezogen definiert und der Gemeinderat behält so den nötigen Spielraum.