Feuerungskontrolle

Ab Mitte November 2015

Gemäss der eidg. Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985 müssen Öl- und Gasfeuerungsanlagen mindestens alle zwei Jahre durch die Behörde lufthygienisch und energetisch kontrolliert werden.

Wir machen die Hausbesitzer darauf aufmerksam, dass der Feuerungskontrolleur, Herr Bernhard Walther, ab Mitte November 2015 mit der Feuerungskontrolle, im Auftrag der Gemeinde Wohlen beginnen wird. Er wird sich schriftlich im Voraus anmelden. Dem Kontrolleur ist der Zugang zur Heizung freizuhalten.

Die Kosten für die periodischen behördlichen Kontrollen gehen zu Lasten des Feuerungseigentümers. Gemäss Gebührentarif der Gemeinde Wohlen vom 29. Juni 1994 kosten die Kontrollen ab 1. Oktober 2014


- Einstufiger Brenner - Fr. 95.00

- Mehrstufiger Brenner - Fr. 120.00

- Brenner grösser 350 kW - Fr. 145.00


Die entsprechende Rechnung wird von der Gemeinde Wohlen zugestellt.

Wir verzichten grundsätzlich auf kostenpflichtige Nachkontrollen. Dabei muss jedoch innert 30 Tagen nach der Beanstandung der Heizungsanlage die Einregulierung durch einen Heizungsfachmann schriftlich bestätigt werden. Zu diesem Zweck belassen wir eine Rückmeldekarte bei der beanstandeten Feuerungsanlage, auf welcher der Servicemonteur seine Messwerte nach der Einregulierung eintragen kann. Die vom Monteur gemessenen Werte dienen uns dann zur weiteren Beurteilung der Anlage.

Falls sich der Feuerungskontrolleur rechtzeitig angemeldet hat und die Kontrolle nicht ausführen kann, weil der Zutritt zum Heizraum nicht möglich ist, müssen wir Ihnen eine Umtriebsentschädigung von Fr. 45.00 in Rechnung stellen.


Wir bitten um freundliche Aufnahme unseres Kontrolleurs. Die Rauchgaskontrolle dient der Luftreinhaltung und somit uns allen.


Departement Gemeindebetriebe

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